Ein Gutachter für Kraftfahrzeugbeschädigungen prüft sowohl die Haftpflichtschäden als auch die Kaskoschäden. Er kann auch für Fahrzeugbewertungen und Kompatibilitätsprüfungen bestellt werden.
Wer sich ein Fahrzeug kauft, der hat auch die Verpflichtung dieses zu versichern. Die sogenannte Pflichtversicherung heißt Haftpflichtversicherung und deckt die Schäden ab, die mit dem Fahrzeug durch einen Unfall entstehen können. Die Deckungssumme und die Höhe der Leistungen, die der Versicherungsgeber erfüllen kann, sind abhängig von der Police selbst, von den Umständen der Fahrzeughaltung und von der Höhe der regelmäßigen Beiträge für die Versicherung. Neben dieser Haftpflichtversicherung gibt es zudem auch noch die Kaskoversicherungen. Die Teilkaskoversicherung beispielsweise deckt auch die Schäden durch Vandalismus, Brand, Explosion und Diebstahl ab. Die Vollkaskoversicherung letztlich deckt sogar die durch Eigenverschulden herbeigeführten Unfälle ab. Die Beiträge erhöhen sich jeweils zu dem Beitrag, der für die Haftpflichtversicherung zu zahlen ist.
Ist ein Unfall passiert und man ist selbst das Unfallopfer, dann sollte man zunächst einmal eine Polizeiaufnahme von dem Unfallort und dem Unfallhergang durchführen lassen. Dies hat den Sinn, dass nachträglich keine Unstimmigkeiten und juristischen Auseinandersetzungen zwischen den Unfallparteien über den Unfallhergang möglich sind. Danach kann beispielsweise das Unfallopfer einen Kostenvoranschlag in einer ausgewählten Werkstatt über den Unfallschaden vornehmen lassen. Dieser Kostenvoranschlag ist unverbindlich und muss von jeder Werkstatt pflichtgemäß angefertigt werden auf Verlangen eines Kunden. Sobald das Angebot für eine Reparatur des an dem Fahrzeug entstandenen Schadens ausgearbeitet worden ist, muss dieses zur zuständigen Versicherungsgesellschaft gesendet werden. Diese prüft dann anhand von Rechtsvorlagen und preislichen Gegenüberstellungen den von der Werkstatt angegebenen Reparaturpreis im Verhältnis zu anderen ähnlichen Unfallbeschädigungen an einem identischen Fahrzeug.
Sollte die Versicherung nicht mit dem Kostenvoranschlag übereinstimmen und die Höhe des Preises ablehnen, dann kann das Unfallopfer ein sogenanntes Kfz-Gutachten aufsetzen lassen. In der Regel allerdings veranlasst die Versicherungsgesellschaft einen vertraglichen Gutachter, der dann das betroffene Fahrzeug besichtigt. Der Gutachter unterscheidet zwischen einem Haftpflichtschaden und einem Kaskoschaden. Nach einer Fotodokumentation als Nachweisaufnahme führt er eine Rechnungsprüfung des Kostenvoranschlags durch und erstellt eine Sachbewertung. Darin wird er in der Regel eine Reparaturbestätigung anzeigen und den Angebotspreis aus dem Kostenvoranschlag entweder bestätigen oder einige Änderungen durchführen. Ein solches Gutachten privat durchführen zu lassen, kann bis zu 300 Euro kosten und sollte von dem Versicherungsnehmer und Unfallopfer gut überlegt werden. Denn letztlich ist ungewiss, ob sich eine solche Investition in einen Gutachter rechtfertigt und eine höhere gewünschte Leistungssumme von der Versicherungsgesellschaft des Versicherungsnehmers ausgezahlt werden wird.
03. Januar 2011